Grundschule
Grundschule, gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (vorzeitige Einschulung oder Rückstellung ist möglich).
Die Grundschule bildet neben dem Elementar- sowie dem Sekundarbereich I und II den Primarbereich des Bildungswesens. Sie gliedert sich in die Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) sowie in die Grundstufe (Klasse 3 und 4). Der Übergang in die weiterführenden Schulen erfolgt in der Regel nach dem 4., in Berlin und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe