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Leistungsstörungen

Leistungsstörungen, die der ordnungsgemäßen Ausführung eines Vertrages sich entgegenstellenden Hindernisse; nach deutschem Recht in drei Formen möglich: durch Unmöglichkeit der Leistung (Unmöglichkeit), Verzug und andere Schlechtleistungen und Schutzpflichtverletzungen (Pflichtverletzung, früher positive Vertragsverletzung). Den Vertragsbruch kennt das deutsche Recht nicht, anders als z. B. das französische (rupture de

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