Leihmutterschaft

Juristische Aspekte der Leihmutterschaft

Die Möglichkeit einer Leihmutterschaft schafft erhebliche juristische Unsicherheiten. Sie beruhen darauf, dass die bereits aus dem römischen Recht stammende Regel »Mater semper certa est.« – die aussagt, dass die Mutter (im Gegensatz zum Vater) immer feststeht (da die gebärende Frau rechtlich stets die Mutter ist) – nicht mehr gilt.

Deutsche Rechtslage bezüglich einer inländischen Leihmutterschaft

Rechtslage im Ausland

Anerkennung einer Elternschaft in Deutschland bei im Ausland vollzogener Leihmutterschaft

Rechtspolitische Diskussion über die Zulassung von Leihmutterschaften im Inland

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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