Die Möglichkeit einer Leihmutterschaft schafft erhebliche juristische Unsicherheiten. Sie beruhen darauf, dass die bereits aus dem römischen Recht stammende Regel »Mater semper certa est.« – die aussagt, dass die Mutter (im Gegensatz zum Vater) immer feststeht (da die gebärende Frau rechtlich stets die Mutter ist) – nicht mehr gilt.
Deutsche Rechtslage bezüglich einer inländischen Leihmutterschaft
Rechtslage im Ausland
Anerkennung einer Elternschaft in Deutschland bei im Ausland vollzogener Leihmutterschaft
Rechtspolitische Diskussion über die Zulassung von Leihmutterschaften im Inland
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar