Leihmutterschaft
Anerkennung einer Elternschaft in Deutschland bei im Ausland vollzogener Leihmutterschaft
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientiert, ist die Anerkennung einer Elternstellung in Deutschland aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland in der Regel möglich, wenn eine genetische Verbindung zwischen dem Kind und einem der Wunschelternteile besteht und die Elternstellung durch die
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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