§ 1591 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) lautet, der klassischen Regel entsprechend: »Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.« Dies schließt eine Leihmutterschaft aus, da nach dieser Rechtslage stets die Leihmutter und nicht die Wunschmutter Mutter eines Kindes wäre.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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