Landwirtschaftsgesetz

Landwirtschaftsgesetz, Gesetz vom 5. 9. 1955, das der Landwirtschaft in Deutschland die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern sichern soll. Es fordert die jährliche Vorlage des Agrarberichts der Bundesregierung.

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