Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Gesetz der DDR vom 29. 6. 1990, durch das die Umwandlung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) in Unternehmen anderer Rechtsform, ihre Auflösung, Teilung oder Zusammenlegung geregelt, den Bodeneigentümern wieder die volle Ausübung ihres Eigentumsrechts ermöglicht und Vorschriften für die Vermögensauseinandersetzung aufgestellt wurden. Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist durch den Einigungsvertrag in die Rechtsordnung

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