Landtag

Landtag, in Deutschland die Volksvertretungen in den Ländern (in Bremen und Hamburg Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus genannt), die nach Artikel 28 Absatz 1 GG aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen müssen. In den Ländern beträgt die Wahlperiode des Landtags vier oder fünf Jahre; zum

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