Körperschaftswald

Körperschaftswald, Wald im Alleineigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Stiftungen u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht zum Körperschaftswald rechnet der Wald im Eigentum von Religionsgemeinschaften, Realverbänden, Markgenossenschaften, Hauberggenossenschaften u. ä. Gemeinschaften. In Deutschland umfasst der Körperschaftswald rund 29 % der Waldfläche.

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