Staatsaufsicht
Staats|aufsicht, die Aufsicht des Staates (des Bundes oder des Landes) über rechtsfähige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die als Träger der Selbstverwaltung, im übertragenen Wirkungskreis oder in Auftragsangelegenheiten öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Als Kommunalaufsicht wird die Staatsaufsicht über Gemeinden und Gemeindeverbände in deren Selbstverwaltungsbereich bezeichnet; sie beschränkt sich,
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