Kurator (Hochschulwesen)

Kurator [lateinisch »Bevollmächtigter«, »Vormund«] der, -s/...ˈtoren, Hochschulwesen:

Aufsichtsbeamter des Staates an Hochschulen zur Verwaltung des Vermögens und der Kassen sowie zur Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte; im 18./19. Jahrhundert in Preußen zur Dezentralisierung der Universitätsverwaltung eingeführt; heute vereinzelt noch an traditionsreichen Universitäten.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.