Kurant

Kurant [französisch, zu courir »laufen«] das, -(e)s/-e, Kurantgeld, zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärte Geldzeichen (früher Gold- oder Silbermünzen, jetzt Banknoten).

Sie müssen vom Gläubiger in jeder Menge zur Einlösung von Schulden entgegengenommen werden (obligatorisches und definitives Geld) im Gegensatz zu den Scheidemünzen.

Quellenangabe

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