Kuppelei

Kuppelei, allgemein die strafbare Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen. Seit dem 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. 11. 1973 wird in Deutschland nur noch die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) sowie die Ausbeutung von Prostituierten (Prostitution; § 180 a StGB) bestraft.

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