Kroatisch-Ungarischer Ausgleich

Kroatisch-Ungarischer Ausgleich, Kleiner Ausgleich,

in Anlehnung an den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 getroffene vertragliche Vereinbarung, die im Sommer 1868 von Delegationen des ungarischen Reichstags sowie des kroatischen Landtags ausgehandelt und am 8. 11. 1868 vom Kaiser als grundlegendes Verfassungsgesetz verkündet wurde. Es gewährte dem Kronland Kroatien-Slawonien (ohne Dalmatien und Fiume) eine auf Verwaltung, Justiz,

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