Kriegsleistungen
Kriegsleistungen, Sach- und Werkleistungen zu militärischen Zwecken. In Deutschland ist die Bevölkerung nach dem Bundesleistungsgesetz zu Kriegsleistungen verpflichtet. Die Forderung von Kriegsleistungen im besetzten Feindgebiet unterliegt den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung; auch hiernach sind Kriegsleistungen grundsätzlich zu entschädigen.
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