Kontribution (Recht)

Kontribution [lateinisch »gleichmäßige Zuteilung«] die, -/-en, Recht:

1) ursprünglich jede Steuer, seit dem 15./16. Jahrhundert besonders eine direkte Steuer für militärische Zwecke, in Preußen z. B. die für die Erhaltung des Heeres bestehende Grundsteuer. 2) Im Völkerrecht sind Kontributionen außerordentliche Geldleistungen, die die Bevölkerung eines besetzten Gebietes für die Besatzungsmacht erbringen muss. Nach Artikel 48 ff. der

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