Kriegsgefangene

Haager Landkriegsordnung

Erst in der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Abkürzung HLKO) wurde die bis heute geltende Grundregel festgeschrieben, dass die Kriegsgefangenen der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder Abteilungen, die sie gefangen genommen haben, unterstehen; sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Ferner garantiert die HLKO den Kriegsgefangenen ihr persönliches

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.