Haager Landkriegsordnung
Erst in der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Abkürzung HLKO) wurde die bis heute geltende Grundregel festgeschrieben, dass die Kriegsgefangenen der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder Abteilungen, die sie gefangen genommen haben, unterstehen; sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Ferner garantiert die HLKO den Kriegsgefangenen ihr persönliches
Informationen zum Artikel
Quellenangabe