Kreditgefährdung
Kreditgefährdung, die Gefährdung des Kredits oder die Herbeiführung von Nachteilen für Erwerb oder Fortkommen eines anderen durch das Behaupten oder Verbreiten falscher Tatsachen. Eine Kreditgefährdung kann privatrechtlich zu einer Schadensersatzverpflichtung desjenigen führen, der die Tatsachen behauptet oder verbreitet, wenn er die Unwahrheit kannte oder fahrlässig nicht kannte (§ 824
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