Beleidigung

Beleidigung, jede vorsätzliche Kränkung der Ehre eines anderen.

Sie kann sich gegen einzelne Personen, gegen Behörden und gegen Personengemeinschaften richten, soweit diese einen einheitlichen Willen bilden können, z. B. Vereine. Daneben ist auch die Möglichkeit der Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung anerkannt. Werden z. B. die vom Nationalsozialismus verfolgten Juden beleidigt, kann jeder Betroffene Strafantrag stellen. Voraussetzung ist allerdings,

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