Kreditauftrag

Kredit|auftrag, Vertrag, durch den der Beauftragte sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredit zu geben. Der Auftraggeber haftet dem Beauftragten dann als Bürge (Bürgschaft) für die Verbindlichkeit des Dritten. Im Unterschied zum Bürgschaftsvertrag, für den Schriftform erforderlich ist, bedarf der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.