Kraftloserklärung (Zivilprozessrecht)
Kraftlos|erklärung, Zivilprozessrecht:
im Wege eines Ausschlussurteils im Aufgebotsverfahren ergehende gerichtliche Entscheidung, durch die bestimmten Urkunden ihre rechtliche Wirksamkeit entzogen wird, z. B. abhandengekommenen Wertpapieren, Sparbüchern, Hypotheken- und Grundschuldbriefen, um so die Geltendmachung des verbrieften Rechts durch Dritte auszuschließen. Bei Erbscheinen erfolgt Kraftloserklärung durch Beschluss des Nachlassgerichts.
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