Kostenanschlag

Kosten|anschlag, Kostenvoranschlag,

bei einem Werkvertrag die dem Besteller vom Unternehmer vorgelegte Berechnung der bei Ausführung des Werkes entstehenden Kosten. Hat der Unternehmer die Gewähr für die Verbindlichkeit des Kostenanschlags übernommen, wird dieser Vertragsbestandteil, sodass die Vergütung nur in der vereinbarten Höhe zu entrichten ist. Im Normalfall ist ein Kostenanschlag jedoch unverbindlich; er

Quellenangabe

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