Kopfsteuer
Kopfsteuer, einfachste Form einer Personensteuer; jede (erwachsene) Person hat ohne Rücksicht auf die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse denselben Betrag zu entrichten. Eine Fortentwicklung der Kopfsteuer hin zur Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit stellt die Klassensteuer dar. Die Erhebung von Kopfsteuern wurde und wird v. a. mit dem Äquivalenzprinzip als
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