Steuergerechtigkeit
Steuergerechtigkeit, eine die Bemessung der individuellen Steuerzahllasten betreffende Norm und Ausdruck des grundrechtlich zugesicherten Gleichheitssatzes (Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz).
Ursprünglich wurde unter Steuergerechtigkeit ausschließlich die »gerechte« Verteilung einer zur Finanzierung der Staatsausgaben aufzubringenden Steuersumme auf die einzelnen Steuerzahler nach den Prinzipien der horizontalen Gerechtigkeit (Gleichbehandlung von »Gleichem«) und der vertikalen Gerechtigkeit (Ungleichbehandlung von »Ungleichem«) verstanden (Steuerlastverteilungsgerechtigkeit). Das Postulat »gerechter« Besteuerung umfasst herkömmlicherweise drei Elemente:
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