kontradiktorisches Verfahren

kontradiktorisches Verfahren, gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger (mündlicher) Verhandlung, das mit einem kontradiktorischen Urteil (wozu auch Anerkenntnis- und Verzichtsurteil sowie Urteil nach Lage der Akten gehören) abgeschlossen wird, im Gegensatz zum nicht streitigen Verfahren und Urteil, falls eine Partei den Verhandlungstermin versäumt oder nicht verhandelt

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