kontradiktorisches Verfahren
kontradiktorisches Verfahren, gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger (mündlicher) Verhandlung, das mit einem kontradiktorischen Urteil (wozu auch Anerkenntnis- und Verzichtsurteil sowie Urteil nach Lage der Akten gehören) abgeschlossen wird, im Gegensatz zum nicht streitigen Verfahren und Urteil, falls eine Partei den Verhandlungstermin versäumt oder nicht verhandelt
Quellenangabe