kontradiktorisches Verfahren
kontradiktorisches Verfahren, gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger (mündlicher) Verhandlung, das mit einem kontradiktorischen Urteil (wozu auch Anerkenntnis- und Verzichtsurteil sowie Urteil nach Lage der Akten gehören) abgeschlossen wird, im Gegensatz zum nicht streitigen Verfahren und Urteil, falls eine Partei den Verhandlungstermin versäumt oder nicht verhandelt
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar