Unmittelbarkeit
Unmittelbarkeit, Prozessgrundsatz, dem zufolge die Verhandlung und die Beweisaufnahme unmittelbar vor dem in der Sache entscheidenden Gericht stattfinden muss, soweit keine Ausnahmen zulässig sind (z. B. bei Verhandlungen vor dem beauftragten Richter). Besondere Bedeutung kommt diesem Grundsatz im Strafprozess zu, in dem das Gericht seine Entscheidung unmittelbar durch eigene Vernehmung
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