Kollusion (Recht)

Kollusion [lateinisch »geheimes Einverständnis«] die, -/-en, Recht:

unerlaubtes Zusammenwirken mehrerer zum Nachteil eines Dritten, insbesondere das Zusammenarbeiten eines Vertreters und seines Geschäftspartners, um den Vertretenen zu schädigen. Ein in kollusivem Zusammenwirken abgeschlossener Vertrag ist nichtig (§ 138 BGB) und verpflichtet zum Schadensersatz (§ 826 BGB).

Quellenangabe

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