Kollektivvertrag (Arbeitsrecht)

Kollektivvertrag, Arbeitsrecht:

arbeitsrechtliche Bestimmungen, die im Gegensatz zum Einzelarbeitsvertrag für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gelten, so der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung. Soweit die Normen des Kollektivvertrags zwingender Natur sind, gehen sie einzelvertraglichen Bestimmungen vor, dürfen aber nicht gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen. Eine Besserstellung des Arbeitnehmers durch arbeitsvertragliche Regelung ist jedoch zulässig.

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