Kodizill
Kodizill [mittellateinisch, eigentlich »kleines Schriftstück«] das, -s/-e,
im römischen Recht eine privatrechtliche letztwillige Verfügung, die allerdings keine Erbeinsetzung oder Enterbung enthalten durfte und die entweder in Ergänzung oder ohne Bezug zu einem förmlichen Testament abgefasst war. In spätrömischer Zeit wurde für das Kodizill eine testamentsähnliche Form vorgeschrieben, wobei fünf Zeugen hinzuzuziehen waren. Als Kodizill bezeichnet heute noch
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