Kirchenvorstand

Kirchenvorstand, das bei der Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde mitwirkende kollegiale Organ. Der Kirchenvorstand wird von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. – In der katholischen Kirche ist er Beratungsorgan des Pfarrers; in Deutschland aufgrund des Staatskirchenrechts (auch Kirchenverwaltung genannt) unter Leitung des Pfarrers kollegiales Beschlussorgan über das Kirchenvermögen.

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