Kirchenrecht
Kirchenrecht, lateinisch Ius ecclesiasticum,
die theologische Disziplin, die die kirchliche Rechtsordnung wissenschaftlich (historisch und systematisch) behandelt; in der katholischen Theologie auch Kanonistik.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar