Ius

Ius [lateinisch »Recht«] das, -, Jus,

römisch-rechtlicher Ausdruck für Recht, von der lateinischen Gelehrtensprache in vielerlei Zusammensetzungen in das deutsche und kirchliche Recht übernommen. – Ius aequum, auf Treu und Glauben beruhendes Recht. – Ius armorum, Recht, ein Heer halten zu dürfen. – Ius civile, römisches Bürgerrecht. – Ius cogens, zwingendes Recht,

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