Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag, reduziert das zu versteuernde Einkommen.
Ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz [EStG]): jährlich 3414 € (seit 1.1.2026) beziehungsweise (bei Verheirateten) 6828 € für jedes zu berücksichtigende Kind. Seit 1996 kann der Kinderfreibetrag nur anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden (§ 31 EStG).
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