Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag, ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz [EStG]): jährlich 2 394 € (seit 1. 1. 2018) beziehungsweise (bei Verheirateten) 4 788 € für jedes zu berücksichtigende Kind. Seit 1996 kann der Kinderfreibetrag nur anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden (§ 31 EStG).

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