Kernkapital
Kernkapital, bei Kreditinstituten Bestandteil des haftenden Eigenkapitals; gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes besteht das Kernkapital aus dem Grund- oder Stammkapital sowie den Rücklagen. Dividiert man das Kernkapital durch die Summe der Risikoaktiva erhält man die Kernkapitalquote.
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