Recht
Die für Zivil- und Strafsachen zuständige ordentliche Gerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut: Kreisgerichte, Gebietsgerichte, Oberstes Gericht. Die bis vor einigen Jahren – wie in vielen anderen Staaten mit sozialistischer Vergangenheit – bestehende Arbitragegerichtsbarkeit wurde in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert, soll jedoch auf der Ebene unterer Instanzen wieder eingeführt werden. Innerhalb der
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