Karenzzeit (Recht)
Karenzzeit, Recht:
Wartezeit nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, für die für Handlungsgehilfen und Handelsvertreter nach §§ 74, 90 a HGB ein Wettbewerbsverbot vertraglich vereinbart werden kann.
Quellenangabe
Karenzzeit, Recht:
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar