Kanzler (Hochschulwesen)

Kanzler [althochdeutsch kanzellāri, von spätlateinisch cancellarius »hoher Beamter« (der v. a. für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig war)], Hochschulwesen:

Amtsbezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten; in der Regel Leiter der Hochschulverwaltung und Beauftragter für den Haushalt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.