Kanzler (Hochschulwesen)
Kanzler [althochdeutsch kanzellāri, von spätlateinisch cancellarius »hoher Beamter« (der v. a. für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig war)], Hochschulwesen:
Amtsbezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten; in der Regel Leiter der Hochschulverwaltung und Beauftragter für den Haushalt.
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