Verfassung
Die Kanalinseln, die zu Großbritannien gehören, haben einen verfassungsrechtlichen Sonderstatus. Sie sind kein integraler Bestandteil von Großbritannien, sondern stehen, ähnlich wie die Isle of Man, als »Crown Dependencies« in direkter Abhängigkeit von der britischen Krone. Die Kanalinseln besitzen weitgehende Autonomie und haben eine eigene Legislative, deren Beschlüsse aber der formalen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe