Kameralismus
Kameralismus [zu mittellateinisch cameralius »Kämmerer«] der, -,
alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung (»Polizeiwissenschaft«) umfassende praktische Lehre in der Zeit des Absolutismus (17. und 18. Jahrhundert) unter besonderer Berücksichtigung der landesfürstlichen Finanzwirtschaft. Der Kameralismus, der als deutsche Richtung des Merkantilismus bezeichnet werden kann, erstrebte hohe Staatseinkünfte und Autarkie, v. a. indirekt durch planmäßige Förderung der Wirtschaft (landwirtschaftliche Musterbetriebe,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe