Geschichte des islamischen Rechts
Um 900 setzte sich im sunnitischen Islam die Mehrheitsmeinung durch, dass nunmehr die rechtlichen Regelungen für alle wichtigen Fragen von den führenden Autoritäten der Rechtsschulen gefunden und formuliert seien und fortan dem einzelnen Gelehrten das Bemühen um eigenständige Normenfindung mittels der Vernunft (Idjtihad) anhand der genannten Grundlagen nicht mehr
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