Irland

Recht

Die Richter werden von der Regierung nominiert und vom Präsidenten ernannt. Höchste Instanzen sind der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) und der Appellationsgerichtshof (Court of Appeal). Das Hochgericht (High Court) hat unbeschränkte Eingangszuständigkeit für Zivilsachen und Straftaten. 1939 wurde ein Spezialgerichtshof geschaffen, der für Staatsschutzdelikte zuständig ist und ohne Geschworene entscheidet.

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