Investitionshilfeabgabe

Investitionshilfeabgabe, per Bundesgesetz vom 20. 12. 1982 eingeführte Abgabe, die 1983–85 von (»besser verdienenden«) Personen und Körperschaften mit zu versteuerndem Einkommen von 50 000 DM (Verheiratete 100 000 DM) und mehr (deshalb auch als »Neidsteuer« bezeichnet) zusätzlich zur Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer entrichtet werden sollte (Steuersatz 5 %). Die Erträge

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