Institution (Recht)
Institution [lateinisch »Einrichtung«] die, -/-en, Recht: Institut, Rechts|institut,
eine rechtlich geformte Einrichtung. Nach geläufigem Sprachgebrauch werden die durch überwiegend privatrechtliche Rechtsnormen gestalteten Gebilde (Einrichtungen), z. B. die Ehe, die Familie oder das Eigentum, als Institut, hingegen die öffentlich-rechtlich geordnete gemeindliche Selbstverwaltung oder das Berufsbeamtentum als Institution bezeichnet. Das »institutionelle Rechtsdenken« betrachtet das Recht weniger unter dem Aspekt des
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