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Insiderrichtlinien

Insiderrichtlini|en [ˈɪnsaɪdə(r)-],

seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland geltende freiwillige, nicht rechtsverbindliche Vorschriften, die Insiderhandelsrichtlinien, Händler- und Beraterregeln und eine Verfahrensordnung für die Prüfungskommissionen bei den einzelnen Börsen umfassten. Die Insiderrichtlinien wurden am 1. 8. 1994 von den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes abgelöst (Insidergeschäfte).

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