Insiderrichtlinien
Insiderrichtlini|en [ˈɪnsaɪdə(r)-],
seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland geltende freiwillige, nicht rechtsverbindliche Vorschriften, die Insiderhandelsrichtlinien, Händler- und Beraterregeln und eine Verfahrensordnung für die Prüfungskommissionen bei den einzelnen Börsen umfassten. Die Insiderrichtlinien wurden am 1. 8. 1994 von den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes abgelöst (Insidergeschäfte).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe