innere Verwaltung
innere Verwaltung, die Behörden und Verwaltungsträger, die im Bund und in den Ländern zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören, zur Abgrenzung von den »Sonderverwaltungen« (Finanz-, Sozial-, Kultusverwaltung u. a.) auch als »allgemeine innere Verwaltung« bezeichnet. Entsprechend der klassischen Ressorteinteilung in Inneres, Äußeres, Justiz, Finanzen, Krieg war die innere
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar