innere Verwaltung

innere Verwaltung, die Behörden und Verwaltungsträger, die im Bund und in den Ländern zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören, zur Abgrenzung von den »Sonderverwaltungen« (Finanz-, Sozial-, Kultusverwaltung u. a.) auch als »allgemeine innere Verwaltung« bezeichnet. Entsprechend der klassischen Ressorteinteilung in Inneres, Äußeres, Justiz, Finanzen, Krieg war die innere

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.