häusliche Krankenpflege

häusliche Krankenpflege, im Sozialrecht, v. a. der Krankenversicherung und der Unfallversicherung Fachausdruck für Pflege im häuslichen Bereich im Rahmen der Heilbehandlung von Patienten (d. h. Hilfe und Betreuung besonders durch Krankenpflegepersonal, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann; §

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.