Holschuld

Hol|schuld, eine Schuld, die der Gläubiger bei Fälligkeit beim Schuldner abzuholen hat. Gemäß § 269 BGB sind grundsätzlich alle Schulden Holschulden; Gegensatz: Bringschuld.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar