Erlass (Zivilrecht)
Erlass, 1) Zivilrecht: das Erlöschen eines Schuldverhältnisses durch grundsätzlich formlosen Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (Erlassvertrag, § 397 BGB). Der einseitige Verzicht des Gläubigers allein bewirkt nicht das Erlöschen der Schuld. Die gleiche Wirkung wie der Erlassvertrag hat das vertragliche Anerkenntnis des Gläubigers, dass ein Schuldverhältnis nicht besteht
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