Erfüllungsort
Erfüllungsort, Leistungsort,
der Ort, an dem eine geschuldete Leistung zu bewirken ist. Der Erfüllungsort kann durch ausdrückliche Vereinbarung bestimmt sein, andernfalls ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners, den dieser zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte. Handelt es sich um eine Schuld aus einem Gewerbebetrieb, ist Erfüllungsort der Ort der gewerblichen Niederlassung
Informationen zum Artikel
Quellenangabe