Aufgaben
Die Aufgaben der Hochschulen waren bis zur Föderalismusreform 2006 durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26. 1. 1976 folgendermaßen definiert: Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre und Studium. Sie haben ferner die Aufgabe, auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
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